Entscheidung

Datum: 27.06.2013
Aktenzeichen: 4 Sa 138/13
Rechtsvorschriften: .

Auch zweitinstanzlich verneinte Möglichkeit eines - im Rahmen auch mehrerer Hilfsanträge angestrebten - Wechsels eines bei der Erzdiözese München und Freising angestellten Lehrers in einen, im späteren Ruhestand, für ihn finanziell günstigeren Beihilfetarif (830 statt 835):
Fehlendes Vorliegen der Voraussetzungen nach, nunmehr, den ABD hierfür, keine einzelvertragliche Zusage der Arbeitgeberin in einschlägigen Verlautbarungen, kein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
 

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