Entscheidung

Datum: 25.05.2012
Aktenzeichen: 9 Sa 64/12
Rechtsvorschriften: §§ 8 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 2 TVÜ-Bund

Die Klagepartei macht erfolglos einen Anspruch auf Gleichstellung mit Arbeitnehmern geltend, die nach §§ 8 Abs. 3 i.V.m. 8 Abs. 2 TVÜ-Bund einen Anspruch auf Höhergruppierungsgewinn haben.

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