Entscheidung

Datum: 18.09.2014
Aktenzeichen: ArbG München - 22 Ca 11325/13
Rechtsvorschriften: § 3 EFZG

Einzelfallentscheidung betreffend die Darlegungslast des Arbeitnehmers nach Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch „Testpatienten“
 

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