Entscheidung

Datum: 19.01.2011
Aktenzeichen: 10 Sa 694/10, 10 Sa 696/10, 10 Sa 698/10
Rechtsvorschriften: BGB: §§ 242, 133, 157; ZPO: §§ 263, 264, 894

  1. Gewährt ein Arbeitgeber nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit mehr als 30 Jahre der weit überwiegenden Mehrzahl seiner Arbeitnehmer eine Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung, entsteht eine betriebliche Übung auch dann, wenn der Erteilung der Versorgungszusage jedes Jahr ein Vorstandsbeschluss zugrunde lag und dabei einige wenige Arbeitnehmer ausgenommen wurden.
  2. Dem Entstehen einer betrieblichen Übung steht in diesem Fall weder entgegen, dass es sich bei dem Arbeitgeber um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt noch dass in allen Arbeitsverträgen der Mitarbeiter bestimmt ist, dass auf Leistungen, die nicht in diesem Vertrag oder im Tarifvertrag festgesetzt sind, auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.
     

- Parallelverfahren: 10 Sa 696/10, 10 Sa 698/10 -

- Berichtigungsbeschluss: 10 Sa 694/10 -

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