Entscheidung

Datum: 06.12.2013
Aktenzeichen: 3 Sa 758/12
Rechtsvorschriften: § 626 Abs. 1 BGB

Es kann ein wichtiger Grund i. S. von § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.

 

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