Entscheidung

Datum: 26.03.2015
Aktenzeichen: 5 Ta 5/15
Rechtsvorschriften: §§ 62 Abs. 2 Satz 1, 78 ArbGG; §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO

Ein Vergleich, der den Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis entsprechend dem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen, ist vollstreckungsfähig.

 

 zum Volltext