Entscheidung

Datum: 21.07.2016
Aktenzeichen: 5 TaBV 54/15
Rechtsvorschriften: §§ 54 BetrVG, 18 AktG

Ein Konzernbetriebsrat kann nicht gebildet werden, wenn die Konzernobergesellschaft ihren Sitz nicht im Inland hat und im Inland auch kein "Konzern im Konzern" gegeben ist.

Rechtsbeschwerde beim BAG am 26.09.2016 eingelegt - Az.: 7 ABR 60/16.

 

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