Entscheidung

Datum: 09.12.2016
Aktenzeichen: 2 TaBV 50/16
Rechtsvorschriften: §§ 100 ArbGG, 87 Abs. 1 EinIS und Nr. 10 BetrVG, Rahmenentgelttarifvertrag Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015 (REGA)

  1. Einigungsstelleneinsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von arbeitsplatzbezogenen für die Eingruppierung maßgebenden Anforderungen an eine Arbeitsstelle im Zuge der Einführung des Rahmenentgelttarifvertrags Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015.
     
  2. Ein Mitbestimmungsrecht besteht offensichtlich nicht hinsichtlich der „Aufstellung allgemeiner Regeln und Kriterien für die Bewertung stellenbezogener Anforderungen“.

 zum Volltext