Entscheidung

Datum: 25.03.2014
Aktenzeichen: 7 Sa 423/13
Rechtsvorschriften: § 7 BUrlG; § 366 BGB

§ 366 Abs. 2 BGB findet auf die Gewährung von Urlaubsansprüchen, die teils auf Gesetz, teils auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, zumindest entsprechende Anwendung.

Revision beim BAG eingelegt am 05.05.2014, Az.: 9 AZR 275/14

Urteil wurde am 17.11.2015 aufgehoben und abgeändert.

 

 

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