Entscheidung

Datum: 15.07.2015
Aktenzeichen: 8 Ta 77/15
Rechtsvorschriften: § 115 Abs. 2 ZPO

Bausparvertrag und fremdvermietete Immobilie als einzusetzendes Vermögen, Problem prozesskostenhilfeschädlichen Verhaltens und Berücksichtigung später eintretender Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
 

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