Entscheidung

Datum: 11.07.2017
Aktenzeichen: 6 Sa 35/17
Rechtsvorschriften: § 17 MTV der Bay. Metall- und Elektroindustrie

Ein Anspruch auf Entgeltausgleich nach § 17 MTV der Bay. Metall- und Elektroindustrie endet mit Wegfall einer der Voraussetzungen und nicht allein mit der Verrentung oder einem Anspruch auf Rente.

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