Entscheidung

Datum: 06.08.2015
Aktenzeichen: 5 Sa 476/13
Rechtsvorschriften: § 254 BGB

Selbständiger Fuhrunternehmer, der als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, verursacht mit mittlerer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall; bei der Schadensquote wurde der Nichtabschluss einer Vollkaskoversicherung berücksichtigt.

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