Entscheidung

Datum: 04.04.2017
Aktenzeichen: 7 Sa 394/16
Rechtsvorschriften: § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG

Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers, der nach einer unwirksamen verhaltensbedingten Kündigung gestellt wird, kann nicht allein auf erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützt werden.

Rechtsmittel ist zugelassen.

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