Entscheidung

Datum: 30.05.2018
Aktenzeichen: 2 Sa 55/18
Rechtsvorschriften: §§ 2 und 4 des Tarifvertrags zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ver.di und dbb vom 27.02.2010 idF vom 29.04.2016; § 3 Abs. 1 Nr. 3 ATZG

In Verwaltungen/Betrieben kommunaler Arbeitgeber mit weniger als 40 Tarifbeschäftigten besteht kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach § 4 TV FlexAZ.

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