Entscheidung

Datum: 18.03.2013
Aktenzeichen: 6 Ta 16/13
Rechtsvorschriften: § 11 Abs. 5 RVG

Inhaltsangabe:

Kostenfestsetzung des Anwalts gegen den Mandanten - nichtgebührenrechtliche Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG, die dennoch als völlig substanz- und haltlos und damit als unbeachtlich anzusehen sind.

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