Entscheidung

Datum: 04.10.2012
Aktenzeichen: 4 Sa 422/12
Rechtsvorschriften: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG

Von der Beklagten (Bundesagentur für Arbeit) auf den Sachgrund der Vertretung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gestützte Befristung, die wegen nicht ausreichenden Vortrags zur notwendigen Prognose mit dem Arbeitsgericht als rechtsunwirksam angesehen wurde.

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