Landesarbeitsgericht München

Landesarbeitsgericht München
Winzererstraße 106
80797 München

Tel.: 089 30619-0
Fax: 089 30619-211

 

Das Landesarbeitsgericht München finden Sie hier 

Öffnungszeiten

Montag mit Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr

Gerichtsleitung

Präsident
Herr Dr. Wanhöfer

Vizepräsidentin
Frau Dr. Förschner

Geschäftsleiter
Herr Elfinger
 

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan 2024

Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan 2024*

1. Anlage; 2. Anlage; 3. Anlage;  4. Anlage; 5. Anlage;

 

Geschäftsverteilungsplan 2023

Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan 2023*

1. Anlage; 2. Anlage; 3. Anlage; 4. Anlage; 5. Anlage;

1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

2. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

5. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

6. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

7. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

 

*Anlagen und Änderungen mit personenbezogenen Daten werden nicht veröffentlicht.

 

 

 

Rufnummern

Telefonverzeichnis

Güterichterverfahren

Information zum Güterichterverfahren
 

Beim LAG München besteht im Rahmen des laufenden Verfahrens die Möglichkeit einer Konfliktbeilegung bei einer Güterichterin oder einem Güterichter. Erfahrungsgemäß lässt sich in vielen Fällen eine nicht auf den ersten Blick erkennbare Lösung finden, die für alle Beteiligten einer Entscheidung vorzuziehen sein kann.

Die Besonderheit des Güterichterverfahrens liegt darin, dass es die Chance für die Beteiligten bietet, gemeinsam und selbstverantwortlich mit Unterstützung der Güterichterin oder des Güterichters eine Konfliktlösung zu erarbeiten. Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten - auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten - können herausgearbeitet und für eine Lösung berücksichtigt werden. Im allseitigen Einvernehmen kann der Kreis der Teilnehmer/innen erweitert werden, wenn dies für eine sachgerechte Erörterung des Konflikts sinnvoll erscheint. Das Verfahren wird – anders als das streitige Verfahren -  stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Das gesprochene Wort bleibt vertraulich. Es gelangt - ohne Zustimmung der Parteien - nicht in die Gerichtsakte.

Eine Verweisung in das Güterichterverfahren erfolgt nur im Einvernehmen mit den Parteien. Es endet entweder mit einer für die Beteiligten verbindlichen Vereinbarung, die von der Güterichterin oder dem Güterichter als Vergleich protokolliert wird und einen vollwertigen Vollstreckungstitel darstellt, oder mit der Feststellung, dass keine Vereinbarung zustande kommt. Letzteres hat keinerlei nachteilige Auswirkungen: Das Verfahren wird dann an die zuständige Richterin oder den zuständigen Richter zurückgegeben und weitergeführt.

Die Güterichterin oder der Güterichter kann verschiedene Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation wählen, ist als Richterin bzw. Richter neutral und unterstützt allparteilich alle Beteiligten bei der Suche nach einem Konsens auch in festgefahrenen Konflikten, ohne selber Entscheidungen treffen zu können. Nicht die Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden Sachverhalts steht also im Mittelpunkt, sondern das, was die Beteiligten für die Gestaltung ihrer Zukunft voneinander brauchen. So kann eine tragfähige Beziehung entstehen oder ein Auseinandergehen positiv gestaltet werden.

Für das Güterichterverfahren fallen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren an. Wird eine Einigung als Vergleich protokolliert, entstehen die verfahrensüblichen anwaltlichen Gebühren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Güterichterinnen:

Frau Vorsitzende Richterin am LAG Dr. Dickerhof-Borello
Frau Vorsitzende Richterin am LAG Nollert-Borasio
Frau Vorsitzende Richterin am LAG Schönleben

 

Presseinformationen und -mitteilungen

Pressesprecherin:

Frau Nollert-Borasio
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht


Tel: 089/30619-360 oder
       089/30619-200
Fax:089/30619-211
E-Mail: presse@lag-m.bayern.de

Allgemeine Informationen für Pressevertreter

Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Landesarbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.

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Pressemitteilungen: 

 

Pressemitteilung vom 27.09.2023: Keine Anordnung einer verpflichtenden Anwesenheit (Änderung der Regeln zum mobilen Arbeiten/Home Office) ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

 

Pressemitteilung vom 18.07.2023: Faschismusvergleich: Kündigung der Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau ist wirksam

 

Pressemitteilung vom 20.06.2023: Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

 

Pressemitteilung vom 14.06.2023: Schließung von Filiale und Neueröffnung anderer Filiale in räumlicher und zeitlicher Nähe: Filial-Betriebsrat verliert Mandat

 

Pressemitteilung vom 25.11.2021: Testpflicht-Flötistin

Pressemitteilung vom 31.08.2021: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Pressemitteilung vom 08.03.2021: Entscheidung zur Eingruppierung einer Stationsleitung: Begriff der „großen Station" im TVöD-VKA

 

Pressemitteilung vom 02.11.2020: Unwirksamkeit der befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Kirchenmusikerin - Anspruch auf Beschäftigung mit 39 statt 3,5 Stunden

 

Pressemitteilung vom 22.10.2020: Unwirksamkeit der Kündigung einer ehemaligen Nonne - diese hatte nach Auflösung ihres Klosters einen Arbeitsvertrag erhalten und nach Rücknahme des Auflösungsbeschlusses durch den Vatikan eine außerordentliche Kündigung

 

Pressemitteilung vom 15.09.2020: Wirksame Kündigung eines Leiharbeitnehmers während der Probezeit - die durchgeführte Beweisaufnahme hat die Behauptung des Leiharbeitnehmers, die Kündigung beruhe darauf, dass er sich gegen rassistische Äußerungen gewandt habe, die beim Entleiher gefallen sein sollen, nicht bestätigt.

 

Pressemitteilung vom 29.07.2020: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach rufschädigender Email an das türkische Generalkonsulat

 

Pressemitteilung vom 29.04.2020: Mehr als 30jährige Beschäftigung in Kraftwerk war Arbeitnehmerüberlassung und kein Werkvertrag

 

Pressemitteilung vom 04.03.2020: Entscheidung im Streit mit der Leiterin des Skulpturenmuseums "Fritz Koenig" in Landshut (LAG München, 8 Sa 766/18 vom 04.03.2020).

 

Pressemitteilung vom 04.12.2019: Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis.

 

 

Zuständigkeit

Das Landesarbeitsgericht München ist zuständig für die Entscheidungen über Berufungen und Beschwerden der südbayerischen Arbeitsgerichte.
Das sind die Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim mit ihren Außenkammern und Gerichtstagen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

U-Bahn: Linie U2, Haltestelle Hohenzollernplatz
Tram: Linie 27, Haltestelle Herzogstraße
 

Weitere Auskünfte finden Sie hier

Datenschutzrechtliche Informationen

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Vergabevermerke

Derzeit sind beim Landesarbeitsgericht München keine Vergaben ausgeschrieben.

Stellenangebote

Derzeit sind beim Landesarbeitsgericht München keine Stellen ausgeschrieben.

 

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