Entscheidung

Datum: 04.05.2011
Aktenzeichen: 11 Sa 1018/10
Rechtsvorschriften: §§ 313, 315, 133, 157 BGB

  1. Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Bonuszahlung bei IT-Dienstleistungstochter einer Bank während der Bankenkrise.
  2. Auslegung eines Arbeitsvertrages: Keine Einbeziehung einer vom Arbeitgeber einseitig erlassenen "Betriebsordnung" über Bonuszahlungen, die nach Abschluss des Arbeitsvertrages erlassen wird, wenn der Arbeitsvertrag allgemein nur auf Betriebsordnungen verweist und zur Zeit des Abschlusses des Arbeitsvertrages keine Betriebsordnung über Bonuszahlungen besteht.
  3. Leistungsbestimmung durch das Arbeitsgericht nach § 315 BGB bei unbilliger Leistungsfestsetzung durch den Arbeitgeber.
  4. Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer Bonuszahlung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer als systemrelevant eingestuften Bank.
     

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