Entscheidung

Datum: 09.06.2015
Aktenzeichen: 7 Sa 945/14, 7 Sa 948/14, 7 Sa 949/14
Rechtsvorschriften: TV-L; TVÜ-L

Erfolglose Klage auf Vergütung nach Stufe 6 der Entgeltgruppe 3, da die einschlägigen tariflichen Normen eine Sperre für Stufe 6 bei der Entgeltgruppe 3 vorsehen. Eine als Gesamtzusage zu bewertende Information der Beklagten auf Öffnung der Stufe 6 hat keine Bindungswirkung, da in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst sowie zur Rückgruppierung im Zweifel reiner Normenvollzug vom Dienstherrn gewollt ist.

- Parallelverfahren: 7 Sa 948/14, 7 Sa 949/14 -

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