Entscheidung

Datum: 10.10.2019
Aktenzeichen: 3 Sa 205/19
Rechtsvorschriften: BGB: § 154 Abs. 2

Verabreden die Parteien, dass der Bewerberin ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugesandt werden soll, wird ein Arbeitsvertrag erst geschlossen, wenn beide Parteien ein Arbeitsvertragsformular unterzeichnet haben.

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