Arbeitsgericht Augsburg

 

Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2
86150 Augsburg

Tel.: 0821 71035-0
Fax: 0821 71035-999

 

Das Arbeitsgericht Augsburg finden Sie hier

 

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

Nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 0821 71035-555)

Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr
 

 

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
 

Öffnungszeiten des Dienstgebäudes

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr

 

 

Telefonauskunft

Tel. : 0821 71035-555
Montag bis  Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen.

Gerichtsleitung

Direktor
Herr Taubert

Geschäftsleiter
Herr Kern
 

Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Augsburg einschließlich der Außenkammer Neu-Ulm und des Gerichtstages:


1.Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Augsburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d. Donau und Nördlingen sowie den Bezirk der


2.Außenkammer Neu-Ulm

Die Kammer Neu-Ulm umfasst die Amtsgerichtsbezirke Günzburg und Neu-Ulm.

 
3.Gerichtstag

Der Gerichtstag Donauwörth (angegliedert an das Hauptgericht Augsburg) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Dillingen a.d. Donau und Nördlingen.

 

4. Erläuterungen

Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.

Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.

Eine Gerichtsverwaltung des Arbeitsgerichts befindet sich am Ort der Gerichtstage und Amtstage nicht. Schriftsätze müssen deshalb beim Hauptgericht oder bei der zuständigen auswärtigen Kammer eingereicht werden. 

 

Amts- und Gerichtstag Donauwörth

Anschrift

Amts- und Gerichtstag Donauwörth
Berger Vorstadt 16
86609 Donauwörth

Tel.: 0821 71035-0
Fax: 0821 71035-999


Öffnungszeiten:

Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung!

Termine können montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Tel.-Nr.: 0821 71035-555 vereinbart werden.

 

 

Den Amts-und Gerichtstag Donauwörth finden Sie hier


Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Bus: Linien 1, 2 und 6 (Haltestelle Berger Vorstadt)

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan 2024

1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2024

 

Geschäftsverteilungsplan 2023

1. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rufnummern

Telefonverzeichnis

 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Straßenbahn: Linien 2, 3 und 6, Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK
Bus:  Linien 41 und 43, Haltestelle Theodor-Heuss-Platz/IHK

Datenschutzrechtliche Informationen

Datenschutzrechtliche Informationen

 

Postanschrift

Arbeitsgericht Augsburg
Postfach 10 11 52
86001 Augsburg
 

Presseinformationen und -mitteilungen

Presseanfragen bitte an:

poststelle@arbg-a.bayern.de

Tel.: 0821 71035-0

Allgemeine Informationen für Pressevertreter

Hinweis: Eventuell beabsichtigte Bild- und Tonaufnahmen in Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts sind nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Anfragen auf Drehgenehmigungen richten Sie bitte an o.a. Kontaktdaten.

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Pressemitteilung vom 23.01.2020 zu 3 BV 105/19

Pressemitteilung vom 04.09.2020 zu 5 BV 18/20

Stellenangebote

Derzeit sind beim Arbeitsgericht Augsburg keine Stellen ausgeschrieben.

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