Arbeitsgericht Rosenheim

Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim

Tel.: (0 80 31) 22 08 30
Fax: (0 80 31) 2 20 83 99

Hinweis:
Der technische Betrieb des De-Mail zu EGVP Konverters wird zum 30.11.2024 eingestellt.

Ab dem 01.12.2024 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr über De-Mail erreicht werden.

Das Arbeitsgericht Rosenheim finden Sie hier

 

Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

 

Bei der Rechtsantragstelle und den Amtstagen können Klagen und Anträge zur Niederschrift erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung können Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt werden. Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen nicht erfolgen; dies gilt auch für telefonische Auskünfte.

 

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51
im Zeitraum von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr in Verbindung zu setzen. Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
 

Infobox des Arbeitsgerichts Rosenheim

Hinweise der Rechtsantragstellen

Rechtssuchende werden gebeten sich grundsätzlich zunächst telefonisch mit der

Telefonauskunft (0 80 31) 2 20 83 51

im Zeitraum von Montag bis Freitag, jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr 

in Verbindung zu setzen.
Eventuelle Vorsprachen sollten erst danach erfolgen.

Hinweise Ausbildung

Bild Ausbildung

 

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- Verwaltungswirt/in (m/w/d) - Ausbildung

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Anmeldung über Landespersonalausschuss

 

Nähere Informationen zur Tätigkeit haben wir hier zusammengestellt.
Unsere Ausbildungsprofils stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.